Rechtsprechung
   BFH, 08.05.1952 - IV 245/51 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1702
BFH, 08.05.1952 - IV 245/51 U (https://dejure.org/1952,1702)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1952 - IV 245/51 U (https://dejure.org/1952,1702)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1952 - IV 245/51 U (https://dejure.org/1952,1702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1952,1702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerermäßigung wegen Aufwendungen für ein auswärtiges Studium von Kindern - Anrechnung einer tarifmäßigen Kinderermäßigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 56, 432
  • DB 1952, 614
  • BStBl III 1952, 168
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.03.1952 - IV 148/51 U

    Stand von Kindern im Alter von über 25 Jahren - Kinder über 25 Jahre in der

    Auszug aus BFH, 08.05.1952 - IV 245/51 U
    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil IV 148/51 U vom 20. März 1952 den Standpunkt vertreten, daß das auswärtige Studium eines Kindes, für das dem Steuerpflichtigen die Kinderermäßigung gewährt wird, an sich nichts Außergewöhnliches darstellt.
  • BFH, 09.07.1958 - VI 144/55 U

    Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten für die auswärtige

    Nachdem zunächst nur das gleichzeitige auswärtige Studium mehrerer Kinder als außergewöhnliche Belastung angesehen wurde, die neben der Kinerermäßigung zu berücksichtigen war (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 245/51 vom 8. Mai 1952, BStBl 1952 III S. 168, und IV 444/51 vom 29. Mai 1952, BStBl 1952 III S. 188), sah der Bundesfinanzhof im Urteil IV 459/53 vom 1. Juli 1954, BStBl 1954 III S. 313, erstmalig den Fall der auswärtigen Unterbringung nur eines Kindes zum Zweck des Studiums als außergewöhnliche Belastung an.
  • BFH, 01.07.1954 - IV 459/53 U

    Studium eines talentierten Kindes als außergewöhnliche Belastung bei kleinem

    Eine derartige Belastung sei dem Grunde nach nur ausnahmsweise gegeben, etwa dann, wenn ein Steuerpflichtiger mit kleinem Einkommen einen besonders begabten Sohn studieren lasse oder wenn eine Häufung von Belastungen, z.B. durch das gleichzeitige auswärtige Studium mehrerer Kinder, eintrete, vgl. insbesondere die Urteile des Bundesfinanzhofs IV 148/51 vom 20. März 1952, IV 245/51 vom 8. Mai 1952 und IV 444/51 vom 29. Mai 1952 (Slg. Bd. 56 S. 317, 432 und 486, BStBl. 1952 III S. 124, 168 und 188).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht